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aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.

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Minijob- Grenze steigt auf 520,-€, Midijob steigt auf 1.600,-€

Minijob-Grenze wird auf 520 Euro monatlich angehoben

War die Verdienstgrenze im Minijob bisher bei 450 Euro im Monat gelegen, darf in Zukunft - ausgerichtet am Mindestlohn - auch im Mindestlohn-Bereich mehr verdient werden. Die Minijob-Grenze richtet sich künftig nach der wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und dem Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze.

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.

Midijob-Grenze wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben

Auch im Übergangsbereich des sog. "Midijobs" wird die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung erhöht. Bisher liegt ein sogenannter Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Übergangsbereich 450,01 Euro bis 1.300 Euro beträgt. Künftig liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen.

Im neuen Übergangsbereich werden Arbeitgeber stärker belastet als heute. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beläuft sich im unteren Bereich des Übergangsbereichs (ab 520,01 Euro) wie bei Minijobs auf ca. 28 Prozent und wird gleitend bis 1.600 Euro auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen. Midijobber profitieren dadurch, dass der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet wird. Dadurch soll der Anreiz für Minijobber erhöht werden, ihre Arbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus auszuweiten.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Krankenkassen zuständig sind und nicht die Minijob-Zentrale.


Weitere Informationen erhalten Sie bei uns und über die Internetseiten der Minijob-Zentrale (Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro - Die Minijob-Zentrale)

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