Aktuelles

aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Wir freuen uns, Sie auf den Seiten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.

So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.

Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen ab 01.01.2023

Im Rahmen eines BMF-Schreibens v. 30.06.2021, (AZ: IV C 6) wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben neu gefasst bzw. konkretisiert. Die Änderungen ergeben sich aus den, nach KassenSichV geforderten, Angaben beim Bewirtenden.

Demnach müssen die bisher geforderten Angaben wie z.B. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie Datum der Belegausstellung und Zeitpunkt des Vorgangs nunmehr bereits im Rahmen der Kassenbuchführung des Bewirtenden festgeschrieben sein und mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sein.

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Unserer besonderer Service für Sie:

Ist es Ihnen nicht möglich Beratungstermine unter der Woche wahrzunehmen? Dann sind wir nach Vereinbarung auch gerne am Wochenende für Sie da!

Rufen Sie uns an: +49 (0) 911 54 81 80 oder vereinbaren Sie über das ​Kontaktformular​​ einen Rückruf!

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