Aktuelles
aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.
Wir freuen uns, Sie auf den Seiten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.
So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.
Neue Regelungen zur Homeoffice Pauschale ab 2023!
Was bisher mit der Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer n. §4 V S.1 Nr. 6b EStG durchaus zu Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung geführt hat, wurde im Zuge der Coronakrise mit Einführung der sog. Home-Office-Pauschale deutlich vereinfacht.
Für die Jahre 2020 bis 2022 waren pro Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Umgebung ausgeübt wurde, 5,-€ als Tagespauschale absetzbar. Dies galt für maximal 120 Tage, der Höchstbetrag betrug also 600,-€.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale und zum häuslichen Arbeitszimmer nochmal steuerzahlerfreundlich angepasst.
Ab dem VZ 2023 beträgt die Tagespauschale statt bisher 5,-€ schon 6,-€. Die maximalen Tage betragen nicht 120, sondern 210 - also liegt der Höchstbetrag bei 1.260,-€.
Aber Achtung: ein Nebeneinander von häuslichem Arbeitszimmer und Home-office-Pauschale ist nicht möglich!
Im Einzelfall sollten die Anspruchsvoraussetzungen immer geprüft werden. Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen gerne weiter.
Minijobs und Steuererklärung: Wann ist eine Angabe zu empfehlen?
Sie sind Minijobber und haben Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit bisher nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben?
In bestimmten Fällen kann das die Steuererstattung drücken, nämlich dann, wenn Sie sich in Ihrem Minijob-Verhältnis nicht haben befreien lassen von der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Rentenversicherungsbeiträge sind steuerlich als Vorsorgeaufwand n. §10 I Nr. 2 a) EStG abziehbar und würden verloren gehen, wenn Sie die Ausgaben, die Sie im Rahmen Ihres Minijobs zahlen, nicht angeben.
Es ist also Vorsicht geboten.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Update Erbschaftsteuer
Bayern hat Verfassungsklage gegen die Erbschaftsteuer eingelegt. Es wird bezweckt über ein Normenkontrollverfahren den Weg zu öffnen für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer.
Wir begrüßen diese Entwicklung und sind gespannt wie es weitergeht!
Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen ab 01.01.2023
Im Rahmen eines BMF-Schreibens v. 30.06.2021, (AZ: IV C 6) wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben neu gefasst bzw. konkretisiert. Die Änderungen ergeben sich aus den, nach KassenSichV geforderten, Angaben beim Bewirtenden.
Demnach müssen die bisher geforderten Angaben wie z.B. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie Datum der Belegausstellung und Zeitpunkt des Vorgangs nunmehr bereits im Rahmen der Kassenbuchführung des Bewirtenden festgeschrieben sein und mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sein.
Schenken und Erben wird voraussichtlich teurer!
Nun sollen die gestiegenen Preise auf dem Immobilienmarkt auch in der Erb- und Schenkungsteuer berücksichtigt werden. Durch das Jahressteuergesetz 2022 sollen die bestehenden Regelungen der Grundbesitzbewertung an die ImmoWertV v. 14.07.2021 angepasst werden.
Nach aktuellem Stand sollen die Bewertungsverfahren in den §§177ff. BewG für Grundstücke angepasst werden. Es drohen höhere Immobilienwerte als dies nach bisheriger Bewertung der Fall war.
Die Änderungen sollen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 in Kraft treten.

Unserer besonderer Service für Sie:
Ist es Ihnen nicht möglich Beratungstermine unter der Woche wahrzunehmen? Dann sind wir nach Vereinbarung auch gerne am Wochenende für Sie da!
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