Aktuelles

aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Wir freuen uns, Sie auf den Seiten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.

So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.

Minijobs und Steuererklärung: Wann ist eine Angabe zu empfehlen?

Sie sind Minijobber und haben Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit bisher nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben?

In bestimmten Fällen kann das die Steuererstattung drücken, nämlich dann, wenn Sie sich in Ihrem Minijob-Verhältnis nicht haben befreien lassen von der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Rentenversicherungsbeiträge sind steuerlich als Vorsorgeaufwand n. §10 I Nr. 2 a) EStG abziehbar und würden verloren gehen, wenn Sie die Ausgaben, die Sie im Rahmen Ihres Minijobs zahlen, nicht angeben.

Es ist also Vorsicht geboten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.


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Unserer besonderer Service für Sie:

Ist es Ihnen nicht möglich Beratungstermine unter der Woche wahrzunehmen? Dann sind wir nach Vereinbarung auch gerne am Wochenende für Sie da!

Rufen Sie uns an: +49 (0) 911 54 81 80 oder vereinbaren Sie über das ​Kontaktformular​​ einen Rückruf!

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