Aktuelles

aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.

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Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.

So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.

Neue Regelungen zur Homeoffice Pauschale ab 2023!

Was bisher mit der Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer n. §4 V S.1 Nr. 6b EStG durchaus zu Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung geführt hat, wurde im Zuge der Coronakrise mit Einführung der sog. Home-Office-Pauschale deutlich vereinfacht.

Für die Jahre 2020 bis 2022 waren pro Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Umgebung ausgeübt wurde, 5,-€ als Tagespauschale absetzbar. Dies galt für maximal 120 Tage, der Höchstbetrag betrug also 600,-€.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale und zum häuslichen Arbeitszimmer nochmal steuerzahlerfreundlich angepasst.

Ab dem VZ 2023 beträgt die Tagespauschale statt bisher 5,-€ schon 6,-€. Die maximalen Tage betragen nicht 120, sondern 210 - also liegt der Höchstbetrag bei 1.260,-€.

Aber Achtung: ein Nebeneinander von häuslichem Arbeitszimmer und Home-office-Pauschale ist nicht möglich!

Im Einzelfall sollten die Anspruchsvoraussetzungen immer geprüft werden. Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen gerne weiter.


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