Neue Regelungen zur Homeoffice Pauschale ab 2023!
Was bisher mit der Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer n. §4 V S.1 Nr. 6b EStG durchaus zu Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung geführt hat, wurde im Zuge der Coronakrise mit Einführung der sog. Home-Office-Pauschale deutlich vereinfacht.
Für die Jahre 2020 bis 2022 waren pro Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Umgebung ausgeübt wurde, 5,-€ als Tagespauschale absetzbar. Dies galt für maximal 120 Tage, der Höchstbetrag betrug also 600,-€.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale und zum häuslichen Arbeitszimmer nochmal steuerzahlerfreundlich angepasst.
Ab dem VZ 2023 beträgt die Tagespauschale statt bisher 5,-€ schon 6,-€. Die maximalen Tage betragen nicht 120, sondern 210 - also liegt der Höchstbetrag bei 1.260,-€.
Aber Achtung: ein Nebeneinander von häuslichem Arbeitszimmer und Home-office-Pauschale ist nicht möglich!
Im Einzelfall sollten die Anspruchsvoraussetzungen immer geprüft werden. Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen gerne weiter.