Aktuelles
aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.
Wir freuen uns, Sie auf den Seiten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.
So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.
Neue Verdienstgrenze bei Minijobs
Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538,-€ auf 556,-€ pro Monat angehoben. Die Verdienstgrenze wird angehoben, da der Mindestlohn auf 12,82€ pro Stunde steigt. Dadurch können Minijobberinnen und Minijobber künftig etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.
Für Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung der Verdienstgrenze unter Umständen eine Anpassung der Arbeitsverträge: Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss der Arbeitgeber den Stundenlohn des Minijobbers anpassen.
Unserer besonderer Service für Sie:
Ist es Ihnen nicht möglich Beratungstermine unter der Woche wahrzunehmen? Dann sind wir nach Vereinbarung auch gerne am Wochenende für Sie da!
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