Aktuelles

aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Wir freuen uns, Sie auf den Seiten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.

So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.

Grundstücksübertragungen steueroptimal handhaben!

In der Beratungspraxis ist die lebzeitige Übertragung von Grundstücksvermögen ein vielfach bedachtes Thema. Oft wird Grund und Boden sowie das darauf stehende Gebäude unentgeltlich, also im Wege einer klassischen Schenkung auf die nächste Generation übertragen. Doch was ist mit der Abschreibung, wenn die Immobilie zur Vermietung genutzt wird? Diese ist - oft im Hintergrund - der Grund, warum die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Besteuerung nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Fällt die Abschreibung weg, weil das Gebäude bereits durch den Rechtsvorgänger abgeschrieben wurde, ist das meist "schmerzhaft" für den Rechtsnachfolger, weil er die Einkünfte ohne größere Abschreibungsbeträge der Besteuerung unterwerfen muss. 

Hieraus eröffnen sich aber auch Vorteile, die, wenn man sie kennt und dementsprechend einsetzt, zu großem Werbungskostenpotential führen können. Instandhaltungs- und Renovierungskosten sind meist sofort abziehbar, da die Regelungen zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand nicht greifen. Instandsetzungsmaßnahmen können entweder sofort oder im Rahmen v. §82b EStDV gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.  

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Unserer besonderer Service für Sie:

Ist es Ihnen nicht möglich Beratungstermine unter der Woche wahrzunehmen? Dann sind wir nach Vereinbarung auch gerne am Wochenende für Sie da!

Rufen Sie uns an: +49 (0) 911 54 81 80 oder vereinbaren Sie über das ​Kontaktformular​​ einen Rückruf!