Aktuelles
aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.
Wir freuen uns, Sie auf den Seiten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.
So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.
Grundstücksübertragungen steueroptimal handhaben!
In der Beratungspraxis ist die lebzeitige Übertragung von Grundstücksvermögen ein vielfach bedachtes Thema. Oft wird Grund und Boden sowie das darauf stehende Gebäude unentgeltlich, also im Wege einer klassischen Schenkung auf die nächste Generation übertragen. Doch was ist mit der Abschreibung, wenn die Immobilie zur Vermietung genutzt wird? Diese ist - oft im Hintergrund - der Grund, warum die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Besteuerung nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Fällt die Abschreibung weg, weil das Gebäude bereits durch den Rechtsvorgänger abgeschrieben wurde, ist das meist "schmerzhaft" für den Rechtsnachfolger, weil er die Einkünfte ohne größere Abschreibungsbeträge der Besteuerung unterwerfen muss.
Hieraus eröffnen sich aber auch Vorteile, die, wenn man sie kennt und dementsprechend einsetzt, zu großem Werbungskostenpotential führen können. Instandhaltungs- und Renovierungskosten sind meist sofort abziehbar, da die Regelungen zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand nicht greifen. Instandsetzungsmaßnahmen können entweder sofort oder im Rahmen v. §82b EStDV gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.
Digitalisierung? Ja, bitte!

Die Steuerberatung ist immer noch eine Branche, die für Ihre Belege und Nachweise bekannt ist. Oft wird noch von dem Schuhkarton mit Buchhaltungsbelegen gesprochen. Den kennen wir schon lange nicht mehr. Bei uns ist selbst die Zustimmung zur Übermittlung der Erklärung digital und von überall möglich!
Außerdem haben wir mit Datev einen Partner, der uns im Bereich Digitalisierung und Automatisierung besonders unterstützt: Von der betrieblichen Buchhaltung bis zur privaten Steuererklärung!
Aber auch wenn Sie andere Möglichkeiten des Austauschs wünschen, kein Problem. Wir finden nachhaltige Lösungen für jedermann und -frau!
Vererben muss gelernt sein!
Wussten Sie, dass ein mit Computer geschriebenes Testament, das Sie eigenhändig unterzeichnet haben, im Falle des Falles nicht den formellen Ansprüchen an eine letzte Verfügung entspricht?
Tatsächlich. Es entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung!
Um dies zu erreichen, muss es vollständig mit der Hand geschrieben und auch unterzeichnet sein. Andernfalls ist es natürlich auch möglich das Testament durch einen Notar zu beurkunden.
In unserer Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, dass schon Grundlagen nicht richtig angelegt sind, um rechtsicher und eindeutig den letzten Willen des Erblassers zu erfüllen.
Lassen Sie sich vorher beraten, bevor es zu widersprüchlichen oder schlichtweg falschen Umsetzungen von Testamenten kommt.
Neue Verdienstgrenze bei Minijobs
Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538,-€ auf 556,-€ pro Monat angehoben. Die Verdienstgrenze wird angehoben, da der Mindestlohn auf 12,82€ pro Stunde steigt. Dadurch können Minijobberinnen und Minijobber künftig etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.
Für Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung der Verdienstgrenze unter Umständen eine Anpassung der Arbeitsverträge: Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss der Arbeitgeber den Stundenlohn des Minijobbers anpassen.
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer kommt - was zu beachten ist!
Neben der E-Rechnung müssen Steuerpflichtige ab 30.09.2024 auch Folgendes beachten:
Ab 30.09.2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W.-IdNr.) eingeführt.
Jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung sollen damit eindeutig für das Besteuerungsverfahren identifiziert werden. Unternehmer und Freiberufler müssen künftig bei der Kommunikation mit dem Finanzamt in entsprechenden Dokumenten und Formularen – neben Ihrer Steuernummer- ihre W.IdNr. angeben.
Der Steuerzahler hat in Zukunft also bis zu vier steuerlich relevante Nummern.
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und aus neun Ziffern zusammen. Darauf folgen- getrennt durch einen Bindestrich – fünf weitere Ziffern, die der Unterscheidung einzelner Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten dienen. Auf diese Weise lassen sich einzelne Geschäftsfelder der Steuerpflichtigen voneinander abgrenzen.
Die Zuteilung der W.IdNr. erfolgt durch das BZSt. automatisch und ohne gesonderten Antrag und stufenweise.
Für weitergehende Informationen können wir Ihnen die Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) empfehlen. Hier finden Sie auch FAQ´s, die regelmäßig aktualisiert werden sollen.
Unserer besonderer Service für Sie:
Ist es Ihnen nicht möglich Beratungstermine unter der Woche wahrzunehmen? Dann sind wir nach Vereinbarung auch gerne am Wochenende für Sie da!
Rufen Sie uns an: +49 (0) 911 54 81 80 oder vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen Rückruf!
