Aktuelles
aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsberatung.
Wir freuen uns, Sie auf den Seiten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Kompetent - Individuell - Transparent: Mit diesem Ansatz setzen wir Maßstäbe als Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Vereinen.
So vielfältig wie die Landschaft der Tätigkeiten unserer Kunden ist, so ernst nehmen wir es, für Sie den passenden Weg zu finden.
Neue Verdienstgrenze bei Minijobs
Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538,-€ auf 556,-€ pro Monat angehoben. Die Verdienstgrenze wird angehoben, da der Mindestlohn auf 12,82€ pro Stunde steigt. Dadurch können Minijobberinnen und Minijobber künftig etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.
Für Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung der Verdienstgrenze unter Umständen eine Anpassung der Arbeitsverträge: Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss der Arbeitgeber den Stundenlohn des Minijobbers anpassen.
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer kommt - was zu beachten ist!
Neben der E-Rechnung müssen Steuerpflichtige ab 30.09.2024 auch Folgendes beachten:
Ab 30.09.2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W.-IdNr.) eingeführt.
Jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung sollen damit eindeutig für das Besteuerungsverfahren identifiziert werden. Unternehmer und Freiberufler müssen künftig bei der Kommunikation mit dem Finanzamt in entsprechenden Dokumenten und Formularen – neben Ihrer Steuernummer- ihre W.IdNr. angeben.
Der Steuerzahler hat in Zukunft also bis zu vier steuerlich relevante Nummern.
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und aus neun Ziffern zusammen. Darauf folgen- getrennt durch einen Bindestrich – fünf weitere Ziffern, die der Unterscheidung einzelner Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten dienen. Auf diese Weise lassen sich einzelne Geschäftsfelder der Steuerpflichtigen voneinander abgrenzen.
Die Zuteilung der W.IdNr. erfolgt durch das BZSt. automatisch und ohne gesonderten Antrag und stufenweise.
Für weitergehende Informationen können wir Ihnen die Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) empfehlen. Hier finden Sie auch FAQ´s, die regelmäßig aktualisiert werden sollen.
Neues Jahr- neue Regeln!
Auch in diesem Jahr gibt es wieder spannende und interessante Steueränderungen, die Sie im besten Fall steueroptimierend anwenden können, aber in jedem Fall kennen sollten:
Hier ein Kurzüberblick ausgewählter Änderungen:
- Die Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 wird gestrichen!
- Zum Bezug von Elterngeld sinken die Einkommensgrenzen ab dem 01.01.2024 von 300.000,-€ auf 200.000,-€ zu versteuerndes Einkommen/ Jahr. Bei Alleinerziehenden auf 150.000,-€.
- Der gesetzliche Mindestlohn wurde angehoben: zum 01.01.2024 beträgt er statt bisher 12,-€ nun 12,401€/Std. Die kommende Erhöhung ist schon beschlossen und wird ab 01.01.2024 12,82€/Std. betragen. Dementsprechend sind auch die Minijob-Grenzen zum 01.01.2024 angestiegen, und zwar auf 538,-€/ Monat.
Es sind noch einige weitere Änderungen in Planung, z.B. beim Freibetrag von Betriebsveranstaltungen und Erhöhung des Abzugsbetrags bei geringwertigen Wirtschaftsgütern- um nur zwei davon zu nennen.
Wir sind auf dem aktuellen Stand, um Ihre Betreuung vollumfänglich und aktuell zu gestalten.
Sprechen Sie uns an, falls Sie hierzu Fragen haben.
Neue Regelungen zur Homeoffice Pauschale ab 2023!
Was bisher mit der Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer n. §4 V S.1 Nr. 6b EStG durchaus zu Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung geführt hat, wurde im Zuge der Coronakrise mit Einführung der sog. Home-Office-Pauschale deutlich vereinfacht.
Für die Jahre 2020 bis 2022 waren pro Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Umgebung ausgeübt wurde, 5,-€ als Tagespauschale absetzbar. Dies galt für maximal 120 Tage, der Höchstbetrag betrug also 600,-€.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale und zum häuslichen Arbeitszimmer nochmal steuerzahlerfreundlich angepasst.
Ab dem VZ 2023 beträgt die Tagespauschale statt bisher 5,-€ schon 6,-€. Die maximalen Tage betragen nicht 120, sondern 210 - also liegt der Höchstbetrag bei 1.260,-€.
Aber Achtung: ein Nebeneinander von häuslichem Arbeitszimmer und Home-office-Pauschale ist nicht möglich!
Im Einzelfall sollten die Anspruchsvoraussetzungen immer geprüft werden. Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen gerne weiter.
Minijobs und Steuererklärung: Wann ist eine Angabe zu empfehlen?
Sie sind Minijobber und haben Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit bisher nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben?
In bestimmten Fällen kann das die Steuererstattung drücken, nämlich dann, wenn Sie sich in Ihrem Minijob-Verhältnis nicht haben befreien lassen von der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Rentenversicherungsbeiträge sind steuerlich als Vorsorgeaufwand n. §10 I Nr. 2 a) EStG abziehbar und würden verloren gehen, wenn Sie die Ausgaben, die Sie im Rahmen Ihres Minijobs zahlen, nicht angeben.
Es ist also Vorsicht geboten.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Unserer besonderer Service für Sie:
Ist es Ihnen nicht möglich Beratungstermine unter der Woche wahrzunehmen? Dann sind wir nach Vereinbarung auch gerne am Wochenende für Sie da!
Rufen Sie uns an: +49 (0) 911 54 81 80 oder vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen Rückruf!